Liebe Eltern,
wenn wir auf die vergangenen Monate zurückschauen, war eine große Sehnsucht bei vielen Menschen präsent: Wann können wir im Alltag und speziell bei uns im Kindergarten auf die Maske verzichten? Wann können die Kinder wieder durchgehend das ganze Gesicht des Pädagogischen Personals und deren Mimik wahrnehmen? Wann können wir beim gegenseitigen Anlächeln nicht nur das Strahlen der Augen sehen?
Gerade in den letzten Wochen war es zunehmend schwer nachvollziehbar, wo und wann ich eine Maske tragen muss. Im Supermarkt nicht, im Kindergarten schon, in der Gastronomie nicht, beim Arzt schon…
Für die Kindertageseinrichtungen galten bis vor wenigen Wochen spezielle Vorschriften, die in der Bayerischen Infektionsschutzverordnung geregelt waren. Zudem haben bis zuletzt die Vorschriften der SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung den Arbeitgebern einen klaren Rahmen vorgegeben, den Infektions- bzw. Arbeitsschutz für die Mitarbeiter*innen zu regeln. Auf Basis regelmäßig durchgeführter Gefährdungsbeurteilungen konnte arbeitgeberseits bei Unterschreitung des 1,5-Meter-Abstandes kein Verzicht auf die Maskenpflicht ausgesprochen werden, da der Schutz der Belegschaft im Vordergrund stand.
Mit Ablauf des 25. Mai ist die bundesweite SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung ausgelaufen und somit kann bei uns erst jetzt die Verpflichtung zum Tragen einer Maske enden.
Ab sofort empfehlen wir, dass alle Beteiligten, also sowohl Beschäftigte als auch Besucher, einen Mund-Nase-Schutz tragen, wenn ein Abstand von mindestens 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Darüber hinaus gelten in unseren Häusern nach wie vor spezielle Schutz- und Hygienekonzepte, die Ihnen von unseren Kita-Leiterinnen und dem Pädagogischen Personal gerne erläutern werden.
Bitte lassen Sie uns auch in Zukunft weiter achtsam miteinander umgehen.
Vergelts‘ Gott für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen! Bleiben Sie gesund!
Ihr Kath. Kita-Verbund Traun-Alz Martin Spörlein Verwaltungsleiter
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